Nadelgehölze und Parkbäume im Kleingarten
Aufgrund der Kündigung ihres Gartens und der Mitgliedschaft im Verein, und dadurch eventuell entstehende Auflagen durch den Vereinsvorstand, rufen jetzt wieder vermehrt Gartenfreunde an, die fragen, ob die auf der Parzelle vorhandenen Koniferen (Eiben, Tannen, Fichten,Kiefern, Wachholder usw.), also Nadelgehölze, wie vom Verein verlangt, bei der Aufgabe des Gartens entfernt werden müssen.
Die Vereinssatzung - Gartenordnung - schreibt unter Ziffer 3. (Anpflanzungen),
Absatz 2: „Das Anpflanzen von Großbäumen und Gehölzen, deren natürliche Endhöhe 5m übersteigt, ist untersagt".
Die meisten Nadelgehölze überschreiten diese Höhenbegrenzung von 5 m.
Leider gab es in Gartencentern, Baumärkten mit Gartenabteilung und sogar in Supermärkten in den letzten Jahren Scheinzypressen in blau, Lebensbäume in grün usw. immer wieder zu Schleuderpreisen im Angebot. Diese großwüchsigen Arten können gigantische Maße erreichen. Der Hinweis, dass die Gehölze regelmäßig zurück geschnitten werden, bleibt unberücksichtigt, da es ja um die natürliche Endhöhe geht. Hinzu kommt, dass der ewige Rückschnitt an Verstümmelung grenzt, da die ureigene Wuchsform der Gehölze völlig verloren geht.
Außerdem sind manche Koniferen Krankheitsüberträger, wie zum Beispiel einige Sorten des Chinesischen Wacholders, die Zwischenwirte für den Birnengitterrost sind.
Die Übertragung dieses Schadpilzes kann nur durch die Unterbrechung des Wirtswechsels (Rodung des Wacholders) beseitigt werden.
Das gleiche gilt sinngemäß auch für Parkbäume wie Ulmen, Eichen, Birken, Eschen usw.
Weiterhin kann der Vereinsvorstand, verlangen, dass auch die Hecken an oder auf der Grenze zur Nachbarparzelle oder die Hecken hinter der Vereinshecke (beides nicht zulässig) spätestens beim Pächterwechsel entfernt werden.
Dabei ist es unerheblich:
- ob das Mitglied den Garten mit Großbäumen und Nadelgehölzen vom Vorpächter so übernommen hat
- der Folgepächter alles so behalten möchte.
Letztendlich entscheidet der Vereinsvorstand, welche Pflanzen entfernt werden müssen.